Der Einsatzbereich von Brandschutztüren in Innenräumen ist vielseitig. Von der öffentlichen Verwaltung über Kindergärten sowie Schulen, Museen und Schlössern bis hin zu Gewerbeimmobilien oder Privatgebäuden sind die Brandschutztüren in nahezu jedem Gebäudetyp vertreten.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Brandschutz- und Funktionstüren aus Holz, Glas und Edelstahl in hoher handwerklicher Qualität zu entwickeln und herzustellen, denen man ihre Zusatzeigenschaften nicht ansieht.
Unsere jahrzehntelange Erfahrung, vielzähligen Brandprüfungen sowie unterschiedliche Ausführungsvarianten und eigenen Zulassungen decken fast alle Anwendungsbereiche und gestalterischen Wünsche ab.
Abhängig vom Türtyp und Feuerwiderstandsklasse sind folgende Maximalabmessung mit bauaufsichtlicher Zulassung möglich. Sollten die Maueröffnungsmaße einmal größer sein, sprechen Sie uns bitte bezüglich einer objektbezogenen Lösung an.
Fast alle Feuerschutztüren sind für den Einbau in HOBA Brandschutzverglasungen geprüft und zugelassen. Dementsprechend gibt es bezüglich der Breite des gewünschten Feuerschutzabschlusses produktseitig keine Limitationen.
Mit Brandschutz- und Funktionstüren von HOBA bekommen Sie nicht nur ein Höchstmaß an Funktionalität, Qualität und Sicherheit, sondern auch ein Gestaltungselement, welches sich nahtlos in ihre Architektur einfügt und diese hervorhebt. Filigran und ästhetisch sorgen HOBA Brandschutztüren als Feuerschutzabschluss für eine offene und transparente Gestaltung, lassen Tageslicht in Gebäude und steigern damit die Raumqualität und den Nutzungskomfort.
Gerne überzeugen wir Sie im persönlichen Gespräch über unsere Möglichkeiten.
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Brandschutztüren dienen dem Schutz und der Sicherung von Menschenleben sowie dem Erhalt von Sachwerten. Sie müssen im Ernstfall Brandabschnitte absichern, das Ausbreiten eines Feuers im Gebäude verhindert und vor Hitze, Flammen und der Verbreitung von hochgiftigen und lebensgefährlichen Rauchgasen schützen.
Brandschutztüren müssen in Deutschland immer selbstschließend sein. Sie werden bei der Anwendung in Innenräumen nach DIN 4105 Teil 5 und Teil 18 geprüft und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) zugelassen. Dabei bilden Rahmen bzw. Zarge, Türblatt, Schloss, Bänder, Türschließer und Drücker eine Einheit, die aufeinander abgestimmt und geprüft werden muss. Für die Verwendung von Brandschutztüren im Innenbereich ist in der Regel eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung vom DiBt erforderlich.
Die Dauer des Feuerwiderstandes, die Zahl nach dem Buchstaben T, wird bei der Gebäudeplanung vom Architekten unter Berücksichtigung der jeweiligen Bauvorschriften festgelegt. Wir bieten für alle gängigen Feuerwiderstandsklassen passende Bauelemente oder Bauarten an.
Die wesentliche Funktion eines Feuerschutzabschlusses ist die Herstellung von Brandabschnitten. Daher sind alle Brand- und Rauchschutztüren selbstschließend auszuführen, damit sie im Schadensfall ihre zugedachten Eigenschaften erfüllen können.
Sind nutzungsbedingt offenstehende Türen erforderlich, kann der Schließvorgang durch eine zugelassene Feststellanlage unterbrochen werden. Hier werden die Türen elektromagnetisch bzw. elektrohydraulisch offengehalten, im Brandfall wird über einen Rauchmelder der Schließimpuls an die Tür gegeben. Bei zweiflügeligen Türanlagen wird die korrekte Schließung durch eine sogenannte Schließfolgeregelung sichergestellt.
Der sogenannte Brandschutzkeil oder andere selbst erfundene Lösungen der Feststellung sind hingegen nicht zulässig. Wir beraten Sie gerne bei der Planung und korrekten Ausführung.
Unsere Brandschutztüren verfügen über deutsche allgemein bauaufsichtliche Zulassungen nach DIN 4102 bzw. über Prüfungen nach EN 1634-1. Ein Großteil unserer Elemente ist für den Einsatz in Europa bereits nach EN 16034 zertifiziert.
Nach EN 1634-1 muss jeder Feuerschutzabschluss einer Brand- bzw. Feuerwiderstandsprüfung unterzogen werden. Dabei wird in einem Brandofen einer speziellen Prüfanstalt ein genormter Test durchgeführt. Vergleichbare Bedingungen werden in der Praxis durch Anwendung der sogenannten Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) erreicht. Bei der Brandprüfung folgen die Temperaturen im Brandraum der ETK nach DIN 4102-2 und steigen bei einer 90 Minuten-Prüfung bis auf 1.000 °C.