Brandschutzfenster sind Fenster mit Mehrscheibenisolierverglasung, die im Brandfall einen Brandschutz für 30, 60 oder 90 Minuten gewährleisten. Sie leisten Widerstand gegen offenes Feuer, Flammen und die aufkommende Hitze. Die Ausbreitung des Feuers wird somit durch die Brandschutzverglasung blockiert.
Die Brandschutzfenster mit der sogenannten beweglich selbstschließenden Brandschutzverglasung, kommen in der Außenanwendung immer dort zum Einsatz, wo Brandüberschlag verhindert werden soll. Um Rettungswege über einen festgelegten Zeitraum (30, 60 oder 90 Minuten) freizuhalten, werden die feuerbeständigen und selbstschließenden Brandschutzverglasungen überwiegend bei engen Grenz- und Eckbebauungen eingesetzt.
Die Brandschutzfestverglasungen lassen sich auch in der Außenanwendung realisieren, allerdings spricht in vielen Fällen der Nutzungskomfort dagegen. Der Wunsch nach höheren Nutzungskomfort der betroffenen Räumlichkeiten beziehen sich auf die Reinigung von Fensterflächen sowie Anforderungen, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben können.
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten sollen und eine raumlufttechnische Anlage nur ergänzend zu natürlicher Lüftung oder freier Lüftung vorzusehen ist. Mit öffenbaren beweglichen selbstschließenden HOBA Brandschutzverglasungen erfüllen Sie alle Brandschutzanforderungen und das bei größtmöglichem Nutzungskomfort der bestehenden Räumlichkeiten.
Situationen mit enger Grenzbebauung sind häufig in Altstadtbebauungen anzutreffen. Neben der Erfüllung der Brandschutzanforderungen müssen unter anderem gestalterische Vorgaben des Denkmalschutzes eingehalten werden.
Jahrzehntelange Erfahrung und eine Vielzahl an Brandversuchen sowie ein breites Produktprogramm über alle Feuerwiderstandsklassen hinweg geben uns große Gestaltungsspielräume. Dadurch haben wir die Möglichkeit unsere Funktionselemente an die baulichen Gegebenheiten anzupassen. Unser spezielles HOBA Denkmalfenster vereint Brandschutz mit filigranen Rahmenfriesen, die denkmalgerecht angepasst werden können.
HOBA Brandschutzfenster erfüllen alle Brandschutzanforderungen und bieten zugleich größtmöglichen Nutzungskomfort für die betreffenden Räumlichkeiten.
Unsere langjährige Expertise im Bereich Brandschutz und unsere vielseitigen Lösungen ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Brandschutzfenster für Ihre spezifischen Anforderungen zu entwickeln. Wir sind bestrebt, Ihre Sicherheitsbedürfnisse zu erfüllen und Ihnen gleichzeitig ästhetisch ansprechende Lösungen für den Außenbereich anzubieten.
Wenn Sie sich für den Einbau von Brandschutzfenstern im Außenbereich interessieren, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für einen Beratungstermin und lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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HOBA Brandschutzfenster bieten eine Vielzahl von Vorteilen, die zur Sicherheit und Effizienz von Gebäuden beitragen.
Hochwertiges Brandschutzglas eingesetzt in Elementen von HOBA überzeugt nicht nur durch seine beeindruckende Widerstandsdauer im Falle eines Feuers, sondern gewährleistet auch effektiven Brandschutz in verschiedenen Gebäudekontexten.
Bei unseren HOBA 11 Lüftungsflügeln für die Außenanwendung handelt es sich um bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen, die über alle in Deutschland gängigen Feuerwiderstandsklassen hinweg, CE-gekennzeichnet angeboten werden können.
Die Brandschutzfenster sind nach EN 13501-2 klassifiziert in EI2 30 S200 C5 / EI2 60 S200 C5 / EI2 90 S200 C5 und erfüllen damit die für Fenster mindestens geforderten 20.000 Schließzyklen (C2). In Dauerfunktionstests wurden über 200.000 Schließzyklen erfolgreich geprüft (C5).
Die HOBA 11 Lüftungsflügel können sowohl stumpf, als auch gefälzt ausgeführt werden. Wir können wahlweise glasteilende oder aufgesetzte Sprossen realisieren. In der Ausführung mit Seitenteilen und/oder Ober- sowie Unterlichtern können wir auch größere Abmessungen verwirklichen.
Zur Selbstschließung sind aufgesetzte Obentürschließer (als Gestänge oder Gleitschienentürschließer) , sowie integrierte Türschließer erfolgreich nachgewiesen. Unsere Brandschutzfenster können unter Beachtung der in den FAQ genannten Hinweise, objektbezogen optional mit Feststellanlage ausgestattet werden.
Selbstverständlich erfüllen unsere HOBA Brandschutzfenster weitere mandatierte Eigenschaften, wie Schlagregendichtigkeit, Luftdurchlässigkeit, Stoßfestigkeit und Zusatzanforderungen an den Schall- oder Einbruchschutz.
Wir, bei HOBA bieten hochwertige Brand- und feuerschutzfenster an, die strengsten Anforderungen an Feuerwiderstandsklassen entsprechen und eine zuverlässige Verglasung für einen optimalen vorbeugenden Brandschutz bieten. Mit unseren Fachkenntnissen beraten wir Sie umfassend, um die bestmögliche Brandschutzlösung für Ihre Sicherheitsanforderungen zu finden.
Brandschutzfenster für Außenbereiche sind äußerst wichtig, da sie bei Bränden für effektiven Schutz sorgen und das Übergreifen von Feuer und Rauch auf benachbarte Bauten oder Gebäudeteile verhindern können. Sie fungieren als Sperre gegen Flammen und hohe Temperaturen und helfen dabei, das Feuer auf den Ausbruchsort zu begrenzen. Dies ist vor allem bei Gebäuden mit engen Bebauungsabständen oder Eckgrundstücken von Bedeutung, da so ein potentieller Brandüberschlag verhindert und die Sicherheit der Gebäude und ihrer Bewohner gewährleistet werden kann.
Sie sind sich noch unsicher? Wir beraten Sie gerne.
Der Begriff „beweglich selbstschließende Brandschutzverglasung“ wurde vor mehr als 20 Jahren vom DIBt in Zusammenarbeit mit HOBA bei der Erstbeantragung für einen Brandschutzlüftungsflügel in Deutschland entworfen. Zum damaligen Zeitpunkt waren Brandschutzverglasungen in der Außenanwendung grundsätzlich nicht öffenbar. Dies widersprach den Nutzungsanforderungen und mit der neuen Begrifflichkeit wurde dem Baurecht genüge getan.
Die Anforderung selbstschließend kommt aus dem deutschen Baurecht. Andere europäische Länder verzichten zum Teil darauf - dann kann der Obentürschließer entfallen. Der Lüftungsflügel ist dann jedoch nicht mehr selbstschließend.
Am 2. November 2019 sind die europäisch harmonisierten Normen EN 16034 (Produktnorm für Fenster, Türen und Tore mit Feuer-/Rauchschutzeigenschaften) und EN 14351-1 (Produktnorm für Fenster und Außentüren) verbindlich in Kraft getreten.
Damit haben sich die bisher national geregelten Anforderungen und Normen für den Einbau von Brandschutzfenstern in Außenwände maßgeblich geändert. Wurden bisher Brandschutzfenster in der Außenwendung mit einem Ü-Zeichen am Elementrahmen gekennzeichnet, müssen sie seit dem 02. November 2019 mit einem CE-Zeichen versehen werden.
Die brandschutztechnische Klassifizierung änderte sich von der nationalen Norm DIN 4102-13 / DIN 4102-2 hin zu den europäisch harmonisierten Normen DIN EN 16034 und DIN EN 13501-2.
Die bisher geläufigen und für Innenelemente weiterhin gültigen allgemeinen Bauartgenehmigungen bzw. allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen des DIBt in Berlin sind für Brandschutzfenster in der Außenanwendung entfallen.
Die Brandschutzaußenfenster im Anwendungsbereich der DIN EN 14351-1 werden nun von unabhängigen Prüfinstituten nach der DIN EN 16034 geprüft und zugelassen. Der Leistungsnachweis erfolgt über die Leistungserklärung des Inverkehrbringers der Brandschutzverglasung. Die Produktion unterliegt weiterhin der Fremdüberwachung einer anerkannten Überwachungsstelle.
Die neuen Klassifizierungen des Feuerwiderstands für HOBA Brandschutzaußenfenster lauten nach EN 13501-2:
Alt nach DIN 4102-13 > Neu nach EN 13501-2
F30 > EI230 Sa C2
F60 > EI260 Sa C2
F90 > EI290 Sa C2
Widerstand eines Bauteils mit raumtrennender Funktion gegen Brandbeanspruchung von einer Seite, um den Durchtritt von Flammen oder heißen Gasen zu verhindern und so die Entzündung der dem Feuer abgekehrten Oberfläche in der Nähe befindlicher Materialien zu verhindern.Widerstand eines Bauteils mit raumtrennender Funktion gegen Brandbeanspruchung von einer Seite, um den Durchtritt von Flammen oder heißen Gasen zu verhindern und so die Entzündung der dem Feuer abgekehrten Oberfläche in der Nähe befindlicher Materialien zu verhindern.
Der Buchstabe I beschreibt die Fähigkeit eines Bauteils, einer einseitigen Brandbeanspruchung zu widerstehen und eine Wärmeübertragung zu absorbieren. Das bedeutet, dass die Wärmeübertragung auf die dem Feuer abgekehrten Seite für eine gewisse Zeit reduziert wird, um eine Entzündung zu vermeiden und Personen und Sachgüter zu schützen. Die Wärmdämmung I wird bei Feuerschutzabschlüssen in zwei Prüfverfahren mit unterschiedlichen Randabständen in I1 und I2 unterteilt.
Die Klassifizierungszeiten 30 für feuerhemmend, 60 für hochfeuerhemmend und 90 für feuerbeständig müssen in Minuten angegeben werden.
Die Rauchdichtheit beschreibt die Fähigkeit eines Bauteils, den Durchtritt von Gas oder Rauch auf die gegenüberliegende Seite zu verringern oder auszuschließen. Die Bezeichnung Sa berücksichtigt die Rauchdichtheit bei Umgebungstemperaturen und ist nach der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) für dichtschließende Elemente in Deutschland mindestens erforderlich. S200 berücksichtigt die Rauchdichtheit bei Umgebungstemperaturen und bei einer Temperatur von 200°C.
Der Buchstabe C bezeichnet die selbstschließende Fähigkeit von Brandschutzfenstern im Brandfall vollständig ohne Fremdeinwirkung zu schließen. Die geprüfte Anzahl der Zyklen wird mit den Ziffern 0 bis 5 benannt.
5 >= 200.000 Zyklen
4 >= 100.000 Zyklen
3 >= 50.000 Zyklen
2 >= 20.000 Zyklen
1 >= 500 Zyklen
0 >= 0-499 Zyklen
Wir bieten Wartungs- und Servicedienstleistungen für HOBA Brandschutzfesnter an. Unser Service umfasst die Prüfung, Wartung und Reparatur der Fenster und die Überprüfung der Einhaltung der Brandschutzstandards.
Unsere Serviceleistungen sind schnell, zuverlässig und preiswert. Wir sind bestrebt, allen Anforderungen, die an einen qualifizierten Brandschutzdienst gestellt werden, gerecht zu werden.
HOBAs spezialisierte Wartungs- und Servicedienstleistungen für Brandschutzfenster sind ein zentraler Bestandteil unseres Engagements für Ihre Sicherheit.
Durch unser engagiertes Team sowie ein deutschlandweites Netzwerk an geschulten HOBA-Partnerbetrieben gewährleisten wir, dass Ihre HOBA Brandschutzfenster stets in einwandfreiem Zustand sind.
Es sind zuallererst die jeweiligen Landesbauordnungen, welche auf Basis der Musterbauordnung erstellt wurden, zu beachten. Diese beschreibt die Funktion einer Gebäudeabschlusswand in §30 MBO wie folgt:
„(1) Brandwände müssen als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte (innere Brandwand) ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern.
(2) Brandwände sind erforderlich
1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m3 Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden gesichert ist“
…
(8) Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig. Sie sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind; die Öffnungen müssen feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben.
Durch den Begriff „feuerbeständig, dicht- und selbstschließend“ ist festgelegt, dass ein Brandschutzfenster in einer Brandwand nach europäischer Klassifizierung folgende Leistungen erfüllen muss: EI290 Sa C2.
Wobei daraus nicht abgeleitet werden kann, dass diese Fenster grundsätzlich in Brandwände eingebaut werden dürfen. Hierzu ist jeweils eine Genehmigung der zuständigen Bauaufsicht von Nöten
Brandschutzfenster sind wie alle anderen Brandschutzelemente kennzeichnungspflichtig. Da es sich um Brandschutzfenster für die Außenanwendung handelt, werden diese nach der europäischen Bauproduktenverordnung 305/2011 mit einem CE-Kennzeichen gekennzeichnet. Wir verwenden hierfür entsprechende Stahlblechschilder mit CE-Zeichen.
Wir können HOBA Brandschutzfenster als bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen mit Feststellanlagen ausstatten und liefern. Ein Einsatz von Feststellanlagen in der Außenanwendung ist in Deutschland jedoch grundsätzlich nicht zulässig, da für Feststellanlagen in der Außenanwendung keine Prüfnorm existiert. Dementsprechend verfügt kein etablierter Hersteller von Feststellanlagen in Deutschland über eine Zulassung für diesen Anwendungsbereich. Der Einsatz von Feststellanlagen an unseren Brandschutzfenstern ist deshalb Bauvorhabenbezogen mit Bezug auf das zu erfüllende Schutzziel von der dafür zuständigen Stelle (z.B. unteren Bauaufsicht) zu prüfen und zu genehmigen. Wir unterstützen Sie gerne im Genehmigungsprozess.
Hier gilt zu beachten, dass Feststellanlagen Abnahme- und Wartungspflichtig sind. Dies kann nur durch autorisierte Fachfirmen erfolgen.
Da es sich bei Brandschutzfenstern um sicherheitsrelevante Anlagen handelt, die im Ernstfall Sachwerte und Menschenleben schützen sollen, müssen Sie im Brandfall zuverlässig funktionieren. Der Besitzer oder Betreiber des Gebäudes ist für den Funktionserhalt der Brandschutzfenster verantwortlich. Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung werden empfohlen.
Unsere erfahrenen Fachleute sowie geschulte HOBA-Partnerbetriebe stehen Ihnen auch bei der Wartung und Überprüfung Ihrer HOBA Brandschutzfenster zur Seite, um deren einwandfreie Funktion und höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Um die Funktionsfähigkeit des Brandschutzfensters zu gewährleisten sind die Montagearbeiten gemäß Anweisung in Form unserer Einbauanleitung auszuführen. Als Fugendämmmaterial ist Mineralwolle mit einem Schmelzpunkt größer 1000°C zu verwenden. Bei der Montage zusätzlich zu berücksichtigen sind die gegenüber normalen Fenstern deutlich höheren Elementgewichte.
Der Einbaubetrieb muss die fachgerechte Montage durch eine Einbaubestätigung dokumentieren. Eine Übereinstimmungserklärung von HOBA ist bei Brandschutzfenstern nach DIN EN 16034 / DIN EN 14351-1 nicht mehr erforderlich.