Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Sicherheitsprodukt der Firma Holzbau Schmid GmbH&Co.KG interessieren oder bereits ein Produkt erworben haben. Ihnen wurde oder Ihnen wird ein Bauelement als Feuerschutzabschluss zur Montage an die Baustelle zugeliefert. Bei den Feuerschutzabschlüssen handelt es sich um sicherheitsrelevante Bauteile, welche im Gefahrfall Leben und Sachwerte schützen soll. Von daher sind diese Türen und Schiebetüren oder Verglasungen von der Entwicklung bis zur Auslieferung und Ihrem Einbau bestimmten Regeln unterworfen.
Bevor wir Ihnen diese Bauelement produzieren und zuliefern dürfen, haben wir diese Produkte einem langwierigen und kostspieligen Prüf- und Zulassungsverfahren nach europäischen Prüf- und Produktnormen (Produktnorm EN 16034 oder Klassifizierungsnorm EN 13501) bzw. auch nach nationalen deutschen Normen (DIN 4102 Teil 5, Teil 13 oder Teil 18 und DIN 18095) unterzogen.
Ein wesentlicher Bestandteil für den geforderten Schutz des Feuerschutzabschlusses an der Baustelle ist die korrekte Anbindung der Brandschutztür oder der Brandschutzverglasung an die umgebenden Wände oder Decken.
Der sachgerechte Einbau ist daher Grundlage für die Funktion und Haltbarkeit im Schadensfall.
Diese Funktion ist nur dann gewährleistet, wenn die Feuerschutzabschlüsse mit den zugelassenen Baustoffen und Zubehörteilen eingebaut sind.
Weichen Sie deshalb nicht von den Vorgaben aus unseren Einbauanleitungen/ Zulassungen und Werkplänen ab. Dies kann zu einer Verweigerung der Abnahme durch die zuständige Behörde und der von der Behörde beauftragtem Brandschutzsachverständigen führen.
Brandschutzverglasungen/ Brandschutzfenster bestehen in der Regel aus lichtdurchlässigen Teilen (Glasscheiben), Rahmen, Halterungen und Befestigungen.
Es wird unterschieden in F-Verglasungen (F30 feuerhemmend, F60 hochfeuerhemmend, F90 feuerbeständig, F120) und sogenannte G-Verglasungen (G30, G60, G90, G120). Diese Begrifflichkeiten gelten derzeit in Deutschland. In den europäischen Nachbarländern gelten die neuen europäischen Begriffe gemäß DIN EN 13501 z.B.: EI 30 oder EI 90.
G-Verglasungen bieten nur Widerstand gegen Feuer und Rauch, F-Verglasungen gewährleisten zusätzlich zum Feuerwiderstand auch Widerstand gegen Wärmestrahlung.
Die Zahlenangabe 30, 60, 90, 120 nach dem Buchstaben F oder G, definiert die Feuerwiderstandsklasse und somit die Dauer wie lange ein Flammen-, Brandgas- und Wärmestrahlungsdurchtritt verhindert wird.
Die grundlegenden nationalen Normen für Brandschutzverglasungen sind DIN 4102-13 und DIN 4102-5 Punkt 7.
Nach europäischer Norm EN 13501-2 erfolgt eine Klassifizierung von Brandschutzverglasungen ebenfalls anhand der Feuerwiderstandsdauer. Es werden jedoch andere Buchstaben zur Differenzierung der unterschiedlichen Anforderungen herangezogen.
E ist gleichzusetzen mit G, dabei steht E für Raumabschluss.
EI ist gleichzusetzen mit F und steht für einen Raumabschluss mit thermischer Isolation.
Zusätzlich existiert die Klasse EW, welche für einen Raumabschluss mit reduzierter Hitzestrahlung steht.
Brandschutzverglasungen werden in Europa noch national geregelt. Dies bedeutet, dass z.B. für Deutschland eine nationale bauaufsichtliche Zulassung/ Bauartgenehmigung vorliegen muss. Diese wird ausgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin. In Österreich werden auf Basis von Klassifizierungsberichten Registrierungsbescheinigungen von der O.ö. Boden- und Baustoffprüfstelle ausgestellt. In der Schweiz erstellt die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen VKF Anerkennungen auf Basis anerkannter Brandprüfung nach europäischer Normung.
Brandschutzverglasungen sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Anzahl und Größe beschränkt sind (gem. § 30 Abs. 9 Musterbauordnung (MBO)).
Feuerbeständige F90-Brandschutzverglasungen dürfen nach §29 MBO in Brandwände, Wände von Treppenräumen der Gebäudeklasse 5 und in feuerbeständige Trennwände eingebaut werden.
Brandschutzverglasungen mit einer geringeren Feuerwiderstandsdauer dürfen nicht in Brandwände eingebaut werden. Ihr Einbau ist nur in Treppenraum- sowie Trennwände zulässig die mindestens dieselbe Feuerwiderstandsdauer aufweisen wie die Brandschutzverglasung.
G-Verglasungen dürfen nur mit genehmigten Abweichungen oder Erleichterungen vom Baurecht eingesetzt werden. Der Brandschutz kann auch durch G30-Verglasungen gewährleistet sein, wenn diese, gemessen von der Elementunterkante, mindestens 1,80 m über dem Fußboden eingebaut wird. Ab dieser Höhe wird z.B. beim Einbau in Rettungswegen davon ausgegangen, dass die durchtretende Wärmestrahlung flüchtende Personen nicht behindert und sich in diesem Bereich keine Brandlasten befinden.
Zitat aus: MVVTB 2019:
“Türen sind dann dichtschließen oder schließen dicht, wenn sie formstabile Türblätter haben und mit dreiseitig umlaufenden dauerelastischen Dichtungen ausgestattet sind, die aufgrund ihrer Form (Lippen-/Schlauchdichtung) und des Dichtungsweges bei geschlossenen Türen nach dem Einbau sowohl an den Zargen als auch an den Türflügeln anliegen. Türblätter sind dann formstabil, wenn sie geschlossen sind und eine Verformung <= 4mm, bezogen auf die Türblattebene in Längsrichtung (im Sinne von RAL-GZ 426/1), aufweisen.”
Soll eine dichtschließende Tür zudem auch noch selbstschließen sein, so ist diese dann mit einem Türschließer gemäß DIN EN 1154 auszustatten.
Dichtschließende Türen bedürfen derzeit in Deutschland keinem Verwendbarkeitsnachweis.
Bei einer Rauchschutztür (RS-Tür) handelt es sich um eine Tür mit selbstschließendem Türflügel und rauchdichten Lippendichtungen sowie einer absenkbaren Bodendichtung.
Ziel ist es, die Ausbreitung von giftigen Rauchgasen im Gebäude zu verhindern.
Rauchschutztüren sind nicht geregelte Bauprodukte und erfordern in Deutschland einen Verwendungsnachweis in Form eines allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP).
Die Anforderungen an Rauchschutztüren sind in der DIN 18095 Teil 1 definiert.
Rauchschutztüren sind wie Brandschutztüren mit einem Kennzeichnungsschild zu versehen. Der Betreiber ist auch hier für den einwandfreien Zustand der Rauchschutztür verantwortlich.
Feuerschutzabschlüsse in Verbindung mit der Eigenschaft “selbstschließend” und Rauchdichtigkeit werden nach DIN 4102-5 (unter Berücksichtigung von Ergebnissen aus Prüfungen nach DIN EN 1634-1) in Verbindung mit DIN 4102-18 (unter Berücksichtigung von Ergebnissen aus Prüfungen nach DIN EN 1191) bestimmt. Der Feuerschutzabschluss muss für Deutschland den Nachweis der Dauerfunktion von 200 000 Prüfzyklen unterzogen werden.
Bei der Zusatzeigenschaft Rauchdichtigkeit wird der Feuerschutzabschluss gemäß DIN 18095-1 (unter Berücksichtigung von Ergebnissen nach DIN EN 1634-3) zusätzlichen Prüfungen unterzogen.
Bei den vorgenannten Prüfungen müssen die Türen mit seinen Abmessungen, den Zargenbauarten, den Türblattaufbauten inclusive der verschiedensten Beschläge in den unterschiedlichsten Wänden nachgewiesen werden.
In Deutschland gelten für Feuerschutzabschlüsse als Innentür derzeit folgende Begrifflichkeiten:
T: steht für Türenbauteil wahlweise auch mit Seitenteilen und oder Oberteilen
Unterschieden wird in: T-30 (feuerhemmend) / T-60 (hochfeuerhemmend) oder T-90 (feuerbeständig) wahlweise mit der Zusatzeigenschaft Rauchdichtigkeit: T-30-RS oder T-60-RS oder T-90-RS.
Für die Verwendung in Deutschland bedürfen Brandschutztüren in Deutschland eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung.
In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Bauartgenehmigungen werden die Türe wie folgt zum Beispiel beschrieben:
T-30-1-FSA +Produktname
T: steht für Türenbauteil
30: steht für die Zeit des Feuerwiderstandes
1: steht für eine einflügelige Tür
FSA: Feuerschutzabschluss
Diese besonderen Sicherheitstüren werden über die europäische Bauproduktenverordnung geregelt. Hier kommen bei der Bezeichnung nun die Kürzel nach DIN EN 13501 und der Produktnorm EN 16034 zum Tragen:
Kürzel | Erklärung |
E | Raumabschluß: Bedeutet, es darf keine Flamme durch das Bauteil hindurch gehen. Es gibt keine Wärmeisolierung. Gleichzusetzen mit einer "G"- Verglasung |
I | Wärmedämmung: Bei Feuerschutztüren bedeutet Wärmedämmung, dass es im Brandfall für den definierten Zeitraum keine Temperaturerhöhung größer 140 Kelvin gibt. Bei der Brandschutzverglasung wäre EI gleich F-Verglasung. |
I1 | Wärmedämmung: Hier wird bei den Türen eine Messung auf 2,5 cm Abstand vom lichten Maß der Tür vorgenommen. Wird derzeit nur in Belgien benötigt. |
I2 | Wärmedämmung: Hier wird bei den Türen eine Messung auf 10 cm Abstand vom lichten Maß der Tür vorgenommen. Wird z.B. in Deutschland, Österreich, Frankreich und Schweiz gefordert. |
30 | z.B. Feuerwiderstand 30 Minuten |
C | Selbstschließung: Bedeutet, dass die Tür oder Flügel mit einem Türschließer ausgestattet wird. |
C5 | 200 000 Prüfzyklen |
C4 | 100 000 Prüfzyklen |
C3 | 50 000 Prüfzyklen |
C2 | 10 000 Prüfzyklen |
C1 | 500 Prüfzyklen |
C0 | 0 Prüfzyklen |
S | Rauchdichtigkeit |
Sa | Kaltrauch. In Deutschland gleich einer dichtschließenden Tür |
S 200 | Warmrauch bei 200C. In Deutschland wie früher die normale Rauchschutztür |
Beispiel für Deutschland | |
Z.B.: National | T-30-1-RS oder T-30-2-RS |
Z.B.: Europäisch | EI2 30 S200 C5 |
Z.B.: National | RS-Tür |
Z.B.: Europäisch | S200 C5 |
Zur Abnahme müssen dem Auftraggeber Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen, Übereinstimmungserklärungen sowie Einbauanweisungen und Wartungsanleitungen übergeben werden. Die Übereinstimmung mit dem Zulassungsgegenstand hat der Hersteller durch das Anbringen des Kennzeichnungsschildes mit Ü-Zeichen dokumentiert, die Übereinstimmung der Montage muss der Einbaubetrieb durch Unterschrift auf einer Übereinstimmungserklärung dokumentieren. HOBA hat dazu im Einbauhandbuch ein Formular aufgenommen, das alle wesentlichen Informationen enthält, die nur noch angekreuzt und mit Unterschrift bestätigt werden müssen.
Bei europäisch geregelten Bauprodukten ersetzt die Leistungserklärung mit der Angabe der erforderlichen wesentlichen Merkmale die bauaufsichtliche Zulassung oder das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis.
Grundsätzlich sind nachträgliche Änderungen an Feuerschutztüren an der Baustelle nicht mehr möglich. In einem kleineren Rahmen gibt es hierzu jedoch Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind in der jeweiligen Türenzulassung, ausgestellt vom DIBT, unter Rubrik “Zulässige Änderungen” Produktbezogen formuliert.
HOBA Türen und Verglasungen sind mit folgenden Zusatzeigenschaften zu kombinieren:
Nein. Diese Kombination kann nicht über bauaufsichtliche Zulassungen nachgewiesen werden, da die Verglasung F30 allseitig an feuerhemmende Bauteile angeschlossen werden muss. Eine G30 Verglasung erfüllt diese baurechtliche Anforderung nicht, da sie sie die Hitzestrahlung nicht behindert und somit keinen Raumabschluss darstellt. Außerdem muss die örtliche Bauaufsichtsbehörde jeder Verwendung eine G30 Verglasung zustimmen.
Brandschutztüren dienen dem Schutz und der Sicherung von Menschenleben sowie dem Erhalt von Sachwerten. Sie müssen im Ernstfall Brandabschnitte absichern, das Ausbreiten eines Feuers im Gebäude verhindert und vor Hitze, Flammen und der Verbreitung von hochgiftigen und lebensgefährlichen Rauchgasen schützen.
Brandschutztüren müssen in Deutschland immer selbstschließend sein. Sie werden bei der Anwendung in Innenräumen nach DIN 4105 Teil 5 und Teil 18 geprüft und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) zugelassen. Dabei bilden Rahmen bzw. Zarge, Türblatt, Schloss, Bänder, Türschließer und Drücker eine Einheit, die aufeinander abgestimmt und geprüft werden muss. Für die Verwendung von Brandschutztüren im Innenbereich ist in der Regel eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung vom DiBt erforderlich.
Die Dauer des Feuerwiderstandes, die Zahl nach dem Buchstaben T, wird bei der Gebäudeplanung vom Architekten unter Berücksichtigung der jeweiligen Bauvorschriften festgelegt. Wir bieten für alle gängigen Feuerwiderstandsklassen passende Bauelemente oder Bauarten an.
Die wesentliche Funktion eines Feuerschutzabschlusses ist die Herstellung von Brandabschnitten. Daher sind alle Brand- und Rauchschutztüren selbstschließend auszuführen, damit sie im Schadensfall ihre zugedachten Eigenschaften erfüllen können.
Sind nutzungsbedingt offenstehende Türen erforderlich, kann der Schließvorgang durch eine zugelassene Feststellanlage unterbrochen werden. Hier werden die Türen elektromagnetisch bzw. elektrohydraulisch offengehalten, im Brandfall wird über einen Rauchmelder der Schließimpuls an die Tür gegeben. Bei zweiflügeligen Türanlagen wird die korrekte Schließung durch eine sogenannte Schließfolgeregelung sichergestellt.
Der sogenannte Brandschutzkeil oder andere selbst erfundene Lösungen der Feststellung sind hingegen nicht zulässig. Wir beraten Sie gerne bei der Planung und korrekten Ausführung.
Die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen gewährleistet, dass im Ernstfall die Brandschutztüren ihre essenzielle Aufgabe erfüllen, den Brandraum abzuschotten und so die Sicherheit aller Personen im Gebäude zu gewährleisten.
Unsere Brandschutztüren verfügen über deutsche allgemein bauaufsichtliche Zulassungen nach DIN 4102 bzw. über Prüfungen nach EN 1634-1. Ein Großteil unserer Elemente ist für den Einsatz in Europa bereits nach EN 16034 zertifiziert.
Nach EN 1634-1 muss jeder Feuerschutzabschluss einer Brand- bzw. Feuerwiderstandsprüfung unterzogen werden. Dabei wird in einem Brandofen einer speziellen Prüfanstalt ein genormter Test durchgeführt. Die Brandtests werden durch die Anwendung der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) durchgeführt. Bei der ETK steigen die Temperaturen im Brandraum bei einer 90 MInuten-Prüfung bis auf 1.000°C.
Prinzipiell müssen auch Brandschutzaußentüren Brandabschnitte herstellen. Klassischerweise werden diese Türen dort verlangt, wo ein Rettungs- beziehungsweise ein Angriffsweg der Feuerwehr vom Brand über eine gewisse Dauer freigehalten werden muss. Oder aber auch in den Fällen, bei welchen die Abstandsflächen (mind. 5 Meter) zu Nachbargrundstücken oder gar Bauwerken nicht eingehalten werden können.
Auch kann es bei privaten Bauwerken sinnvoll sein, die Garage zum Wohnhaus mit einer Feuerschutztür abzutrennen.
Mehrzwecktüren sind Türen, die für verschiedene Zwecke verwendet werden können. Sie können in Wohnungen, Häusern, Büros und anderen Gebäuden installiert werden und haben in der Regel eine größere Stärke und Haltbarkeit als herkömmliche Türen.
Mehrzwecktüren können aus verschiedenen Materialien wie Holz, Stahl oder Kunststoff hergestellt werden und sind oft mit Sicherheitsfunktionen wie Schloss oder Alarmanlage ausgestattet.
Sie können auch in unterschiedlichen Stilen und Designs erhältlich sein, um den Anforderungen des Benutzers gerecht zu werden. Mehrzwecktüren eignen sich gut für den Einsatz in Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr, da sie robust und langlebig sind und eine gute Sicherheit bieten.
Mehrzwecktüren bieten eine vielseitige Lösung für den Bedarf an sicheren und funktionalen Zugängen in unterschiedlichen Umgebungen und tragen zur Schaffung einer effizienten und sicheren Gebäudeinfrastruktur bei.
Die Widerstandsklassen (RC/WK) nach DIN EN 356 sind eine Maßnahme zur Bewertung der Widerstandsfähigkeit von Sicherheitstüren gegenüber mechanischen Angriffen. Diese Widerstandsklassen werden auf einer Skala von RC1 bis RC6 angegeben, wobei RC1 die
niedrigste und RC6 die höchste Widerstandsklasse darstellt.
Türen, die der Widerstandsklasse RC1 entsprechen, sind für den Einsatz in Gebäuden mit niedrigem Sicherheitsbedarf geeignet, während Türen der Widerstandsklasse RC6 für den Einsatz in Gebäuden mit hohem Sicherheitsbedarf geeignet sind, beispielsweise in Banken oder
Justizvollzugsanstalten.
Je höher die Widerstandsklasse, desto widerstandsfähiger ist die Tür gegenüber mechanischen
Angriffen.
Es sind zuallererst die jeweiligen Landesbauordnungen, welche auf Basis der Musterbauordnung erstellt wurden, zu beachten. Diese beschreibt die Funktion einer Gebäudeabschlusswand in §30 MBO wie folgt:
„(1) Brandwände müssen als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte (innere Brandwand) ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern.
(2) Brandwände sind erforderlich
1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m3 Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden gesichert ist“
…
(8) Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig. Sie sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind; die Öffnungen müssen feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben.
Durch den Begriff „feuerbeständig, dicht- und selbstschließend“ ist festgelegt, dass ein Brandschutzfenster in einer Brandwand nach europäischer Klassifizierung folgende Leistungen erfüllen muss: EI290 Sa C2.
Wobei daraus nicht abgeleitet werden kann, dass diese Fenster grundsätzlich in Brandwände eingebaut werden dürfen. Hierzu ist jeweils eine Genehmigung der zuständigen Bauaufsicht von Nöten
Brandschutzfenster sind wie alle anderen Brandschutzelemente kennzeichnungspflichtig. Da es sich um Brandschutzfenster für die Außenanwendung handelt, werden diese nach der europäischen Bauproduktenverordnung 305/2011 mit einem CE-Kennzeichen gekennzeichnet. Wir verwenden hierfür entsprechende Stahlblechschilder mit CE-Zeichen.
Wir können HOBA Brandschutzfenster als bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen mit Feststellanlagen ausstatten und liefern. Ein Einsatz von Feststellanlagen in der Außenanwendung ist in Deutschland jedoch grundsätzlich nicht zulässig, da für Feststellanlagen in der Außenanwendung keine Prüfnorm existiert. Dementsprechend verfügt kein etablierter Hersteller von Feststellanlagen in Deutschland über eine Zulassung für diesen Anwendungsbereich. Der Einsatz von Feststellanlagen an unseren Brandschutzfenstern ist deshalb Bauvorhabenbezogen mit Bezug auf das zu erfüllende Schutzziel von der dafür zuständigen Stelle (z.B. unteren Bauaufsicht) zu prüfen und zu genehmigen. Wir unterstützen Sie gerne im Genehmigungsprozess.
Hier gilt zu beachten, dass Feststellanlagen Abnahme- und Wartungspflichtig sind. Dies kann nur durch autorisierte Fachfirmen erfolgen.
Da es sich bei Brandschutzfenstern um sicherheitsrelevante Anlagen handelt, die im Ernstfall Sachwerte und Menschenleben schützen sollen, müssen Sie im Brandfall zuverlässig funktionieren. Der Besitzer oder Betreiber des Gebäudes ist für den Funktionserhalt der Brandschutzfenster verantwortlich. Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung werden empfohlen.
Unsere erfahrenen Fachleute sowie geschulte HOBA-Partnerbetriebe stehen Ihnen auch bei der Wartung und Überprüfung Ihrer HOBA Brandschutzfenster zur Seite, um deren einwandfreie Funktion und höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Um die Funktionsfähigkeit des Brandschutzfensters zu gewährleisten sind die Montagearbeiten gemäß Anweisung in Form unserer Einbauanleitung auszuführen. Als Fugendämmmaterial ist Mineralwolle mit einem Schmelzpunkt größer 1000°C zu verwenden. Bei der Montage zusätzlich zu berücksichtigen sind die gegenüber normalen Fenstern deutlich höheren Elementgewichte.
Der Einbaubetrieb muss die fachgerechte Montage durch eine Einbaubestätigung dokumentieren. Eine Übereinstimmungserklärung von HOBA ist bei Brandschutzfenstern nach DIN EN 16034 / DIN EN 14351-1 nicht mehr erforderlich.
Der Einbau von Feuerschutzfenstern im Innenbereich ist insbesondere für Gebäudearten wie Mehrfamilienhäuser, Hotels, Krankenhäuser, Schulen und Bürogebäude von großer Bedeutung. Sie erhöhen die Sicherheit der Gebäudenutzer im Brandfall und tragen dazu bei, die Schadensbegrenzung zu minimieren. Feuerschutzfenster verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch und erhöhen somit die Fluchtmöglichkeiten. Sie erfüllen darüber hinaus die Anforderungen der Brandschutzverordnungen und tragen somit dazu bei, das Gebäude den geltenden Normen und Vorschriften entsprechend zu gestalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Einbau von Feuerschutzfenstern im Innenbereich je nach Gebäudeart und -größe unterschiedlich ausfallen kann und es empfehlenswert ist sich von Fachleuten beraten zu lassen. Wenn Sie sich für den Einbau von Feuerschutzfenstern im Innenbereich interessieren, sind Sie bei uns genau richtig. Unsere Experten stehen Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.
Beim Einbau von Brandschutzfenstern im Innenbereich sollten mehrere Faktoren beachtet werden. Ein wichtiger Faktor ist die Feuerwiderstandsklasse oder Brandschutzklasse des Fensters, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen des Gebäudes entspricht. Es ist auch wichtig, dass das Fenster von qualifizierten Fachleuten eingebaut wird, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß funktioniert und den Vorschriften entspricht. In manchen Gebäudetypen wie z.B. Krankenhäuser, Altenheime und Schulen, ist es Pflicht, dass Brandschutzfenster eingebaut werden. Es ist wichtig die Einbauvorschriften der Landesbauordnungen zu beachten.
In manchen Fällen kann es notwendig sein, spezifische behördliche Genehmigungen einzuholen, bevor Brandschutzfenster installiert werden dürfen. Hierbei ist eine enge Abstimmung mit den zuständigen Bau- und Brandschutzbehörden erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Auflagen erfüllt werden.
Eine regelmäßige Wartung und Inspektion der Fenster ist auch erforderlich, um sicherzustellen, dass sie in einwandfreiem Zustand bleiben und ihre Funktion erfüllen. Es ist wichtig, dass die Fenster auch mit anderen Brandschutzelementen wie z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Feuermeldeanlagen kompatibel sind.
Brandschutzfenster werden in erster Linie nach der Europäischen Norm EN 13501-2 geprüft. Die Prüfungen werden von unabhängigen Prüfinstituten durchgeführt, die die Fenster unter realistischen Bedingungen auf ihre Feuerwiderstandsfähigkeit hin testen. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der Dichtigkeit, der Wärmeleitfähigkeit sowie der Verformung und des Ausfalls der Fenster bei Feuerbelastung. Auf Basis dieser Prüfungen erhält das Fenster dann eine Feuerwiderstandsklasse, die durch die Bezeichnungen EI 30, EI 60 oder EI 90 angegeben wird. Prüfgrundlagen sind hier die Normen EN 1634-1 / 1664-1 / 1363-1 Feuerwiderstand, 1634-3 Rauchschutz und DIN EN 1191 Dauerfunktionen.
Die DIN 18095 ist eine Norm für Rauchschutztüren. Sie legt die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Rauchschutztüren fest.
Die EN 16034 ist eine Norm für Brandschutztüren und -zargen. Sie legt die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit, Brandverhalten, Widerstandsfähigkeit und Sicherheit von Brandschutztüren und -zargen fest.
Einbrüche und Einbruchsversuche finden praktisch immer über Fenster und Türen statt. Um festzulegen und zu vergleichen, welche Einbruchssicherheit Fenster, Türen und andere Bauteile aufweisen, gibt es normierte Klassen.
Die europaweit gültige Prüfnorm DIN EN 1627 legt – neben den Prüfverfahren – auch eine Reihe von Einbruchssicherheits-Klassen fest. Die Norm richtet sich dabei nach dem typischen Verhalten von bestimmten Einbrechergruppen und legt eine spezielle Widerstandsdauer fest. Dann wird entschieden, welche Bauteile solche Einbruchsversuche entgegensetzen müssen.
Widerstandsklasse | Widerstandszeit | Tätertyp / Vorgehensweise (Modus Operandi) |
RC 1 N (neu) | Nur statische und dynamische Prüfung, keine manuelle Prüfung | Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen begrenzten bis geringen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt (vorwiegend Vandalismus) wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreißen auf. Zudem wird ein maximal 3 Minuten langer zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen zur Demontage von außen abschraubbarer Komponenten als Vorbereitung der weiteren Prüfungen durchgeführt. Fenster der Klasse RC 1 N werden deshalb gegebenenfalls bei erhöhtem Einbau (beispielsweise im Obergeschoss) eingesetzt, wenn mangels Standfläche eine Aufstiegshilfe erforderlich ist. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas ausgeführt. |
RC 2 N (neu) | 3 Minuten | Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas (d. h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt. |
RC 2 (alt WK 2) | 3 Minuten | Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Eine Verglasung gemäß EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben. |
RC 3 (alt WK 3) | 5 Minuten | Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuß, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. |
RC 4 (alt WK 4) | 10 Minuten | Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meißel, sowie eine Akku-Bohrmaschine ein. |
RC 5 (alt WK 5) | 15 Minuten | Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein. Zusätzlich zur Klassifizierung nach EN 356 muss die Verglasung den direkten Angriff während der RC5-Prüfung überstehen. |
RC 6 (alt WK 6) | 20 Minuten | Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 250 mm ein. Zusätzlich zur Klassifizierung nach EN 356 muss die Verglasung den direkten Angriff während der RC6-Prüfung überstehen. |
Beschusshemmendes Glas ist angriffshemmend gegenüber feindlicher Fremdeinwirkung und schützt mit einem definierten Widerstand vor bestimmten Schusswaffen, mit verschiedener Munition. Beschusshemmende Bauteile werden unter anderem von Kreditinstituten, Juweliergeschäften, Polizei- und Gerichtsgebäude sowie in Militär- und Verwaltungseinrichtungen benötigt.
Die DIN EN 1522 (Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung, Anforderungen und Klassifizierung) unterscheidet bezüglich der Klassifizierung und den Anforderungen für die Prüfung mit Faustfeuerwaffen und Büchsen in die sieben Widerstandsklassen FB 1 (niedrigste Durchschusshemmung) bis FB 7 (höchste Durchschusshemmung).
Zusätzlich gibt es noch die Unterscheidung in S (splitternd, d.h. es kommt zum Splitterabgang), oder NS (nicht splitternd). HOBA hat seine Verglasungen erfolgreich in der Widerstandsklasse FB 4 NS geprüft.