Brandschutz- und Funktionstüren im Einsatz als Außentür müssen vielfältige Aufgaben erfüllen, welche sich bereits aus der Definition der Außentür ergeben.
Die Außentür wird auch als Eingangstür, Hauseingang, Laubengangtür oder schlicht als Haustür bezeichnet und ist ein grundsätzlich verschließbarer Zugang vom Freien in ein Gebäude. Der Definition nach sind Außentüren, diejenigen Türen, die das vom Nutzer beeinflussbare Klima zum unbeeinflussbaren Klima trennen.
Demnach werden von Brandschutzaußentüren neben Brandschutzeigenschaften, auch erhöhte Leistungseigenschaften in Bezug auf Klima und Bewitterung, sowie Verschluss und Einbruchschutz abverlangt.
HOBA Brandschutz-Außentüren bieten die geforderten Leistungseigenschaften, sind in handwerklicher Qualität gefertigt und lassen sich gestalterisch an Ihre Wünsche anpassen.
Abhängig vom Türtyp und der Feuerwiderstandsklasse sind folgende Maximalabmessung mit Klassifizierung nach EN 13501 möglich. Sollten die Maueröffnungsmaße einmal größer sein, sprechen Sie uns bitte bezüglich einer objektbezogenen Lösung an.
Einflügelig mit Seiten- und Oberteilen:
EI2 30 S200 C5: | B = 4500 mm x H = 4500 mm |
EI2 60 S200 C5: | B = 4500 mm x H = 4500 mm |
EI2 90 S200 C5: | B = 3900 mm x H = 3900 mm |
Zweiflügelig mit Seiten- und Oberteilen:
EI2 30 S200 C5: | B = 4000 mm x H = 4000 mm |
| B = 1350 mm x H = 3000 mm |
Mit Brandschutz- und Funktionstüren von HOBA bekommen Sie nicht nur ein Höchstmaß an Funktionalität, Qualität und Sicherheit, sondern auch ein Gestaltungselement, welches sich nahtlos in ihre Architektur einfügt und diese hervorhebt. Ausgestattet mit einer Vielzahl an Funktionen, sorgen HOBA Brandschutztüren für eine zuverlässige und sichere Eingangslösung.
Gerne überzeugen wir Sie im persönlichen Gespräch über unsere Möglichkeiten.
Beratung anfragen
Prinzipiell müssen auch Brandschutzaußentüren Brandabschnitte herstellen. Klassischerweise werden diese Türen dort verlangt, wo ein Rettungs- beziehungsweise ein Angriffsweg der Feuerwehr vom Brand über eine gewisse Dauer freigehalten werden muss. Oder aber auch in den Fällen, bei welchen die Abstandsflächen (mind. 5 Meter) zu Nachbargrundstücken oder gar Bauwerken nicht eingehalten werden können.
Auch kann es bei privaten Bauwerken sinnvoll sein, die Garage zum Wohnhaus mit einer Feuerschutztür abzutrennen.